Inklusion

Inklusion im Schulverbund Huntetal

Viele Lehrerinnen und Lehrer der Hunteschule arbeiten neben der Hunteschule auch inklusiv an den Grundschulen des Schulverbundes Huntetal, an der Hauptschule Wildeshausen, an der Realschule Wildeshausen, an der Oberschule Harpstedt und der Oberschule Ahlhorn. Das Stichwort dieser Arbeit lautet Inklusion.

Inklusion – Was bedeutet das?

  • Inklusion geht von der Heterogenität einer Gesellschaft aus, die keine Ausgrenzung zulässt und prüft, wie sie jedem Einzelnen möglichst gerecht werden kann.
  • Inklusion geht von einer gesellschaftlich akzeptierten Wertegrundlage aus, die darum bemüht ist, jedem Menschen gleichberechtigt die gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation zu ermöglichen.
  • Inklusion bedeutet die gesellschaftliche Akzeptanz und Wertschätzung von Verschiedenartigkeit.

Gesetzliche Grundlage der Inklusion

UN-Behindertenrechtskonvention 2009

Mit der im März 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, den Weg zu einem inklusiven Schulsystem zu beschreiten.

Dieses muss so gestaltet werden, dass alle Kinder – also auch die mit besonderen Bedürfnissen - am Unterricht gleichberechtigt teilnehmen können.

Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 23.03.2012

(1) „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten“ (§ 4 Niedersächsisches Schulgesetz).

(2) „In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt“ (§ 4 Niedersächsisches Schulgesetz).

In der Förderschule können Schülerinnen und Schüler aller Schuljahrgänge unterrichtet werden. Eine Ausnahme stellt dabei die Förderschule Schwerpunkt Lernen dar. Dort werden Kinder seit 2023 erst ab dem 6. Schuljahrgang beschult.

Sonderpädagogische Unterstützung

Kinder, die in ihren Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten derart eingeschränkt sind, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (Lernen) festgestellt wird, werden weiterhin mit ihren Mitschülern unter einem Dach beschult.

Alle Kinder werden an ihrer zuständigen Grundschule eingeschult und erfahren dort die für sie nötige Hilfe und Unterstützung.